Im Oktober 2009 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Änderung von §12 des Hamburgischen Schulgesetzes. So heißt es: „Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen.“

Zugegebenermaßen steckt die Inklusion am Christianeum noch in den Kinderschuhen. Nur selten melden sich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei uns an. Es sind bisher nur Schülerinnen und Schüler, die zielgleich unterrichtet werden können und bei uns ihr Abitur machen möchten oder schon gemacht haben. Unserem humanistischen Verständnis nach glauben wir, dass die Teilhabe von Kindern mit speziellem Förderbedarf für unsere gesamte Schülerschaft gewinnbringend ist und eine bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

Wenn Sie die Anmeldung Ihres Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Erwägung ziehen, melden sie sich gern bei unserer Förderkoordinatorin Lisa Oertel.